Beschwerdemanagement der TWE Group
Bei der TWE Group haben wir uns verpflichtet, unsere Geschäfte in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften der Länder zu führen, in denen wir tätig sind. Wir sind der Meinung, dass unsere Einhaltung dieser Verpflichtung exemplarisch ist.
Wenn Sie jedoch, ob TWE-Mitarbeiter oder nicht, in letzter Zeit eine Beobachtung gemacht oder eine Erfahrung gemacht haben, die zeigt, dass wir uns möglicherweise noch weiter verbessern müssen, dann würden wir das gerne wissen.
Ein webbasiertes Portal, das von dem von TWE beauftragten externen Partner Eagle betrieben wird, kann genutzt werden, um die folgenden Fälle anonym zu melden:
Einen wahrgenommenen Verstoß oder das Risiko eines Verstoßes gegen ein Verbot des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Der Verstoß kann sich auf die Tätigkeiten eines Standorts der TWE Group oder eines mittelbaren oder unmittelbaren Zulieferers der TWE Group beziehen.
Einen wahrgenommenen Verstoß gegen das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Der wahrgenommene Verstoß kann sich auf jeden Standort der TWE Group sowie auf jeden Mitarbeiter der TWE Group beziehen, mit dem die meldende Person in Kontakt getreten ist.
Bitte verwenden Sie den folgenden Web-Link, um eine Beschwerde auf dem Portal zu melden. Danach können Sie jederzeit auf das Portal zugreifen, um den Status der Beschwerde zu überprüfen und etwaige Benachrichtigungen abzurufen:
Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, wie Ihre Beschwerde bearbeitet wird, lesen Sie bitte die folgenden Seiten, auf denen das von der TWE-Gruppe angewandte Verfahren im Detail beschrieben wird.
www.twe-group.com/fileadmin/twe/Downloads/Beschwerdemanagement/Beschwerdemanagement.pdf
Falls sich Ihre Beschwerde auf einen Verstoß gegen das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bezieht oder Sie Ihre Meldung nicht über das hiesige Hinweisgebersystem adressieren möchten, besteht alternativ die Möglichkeit, das Meldesystem des Bundesamtes für Justiz zu nutzen. Dieses erreichen Sie unter dem folgenden Link:
